Fragen und Antworten
Ob Pflege und Vorsorge, die Alltagsbegleitung oder barrierefreies Wohnen: Viele Menschen bewegen verschiedene Fragen zu all diesen Themen. An dieser Stelle haben wir die wichtigsten für Sie zusammengefasst und geben Antworten. Sollten Sie weitere Fragen an uns haben, melden Sie sich gern.
Alltagsbegleitung
Wir wollen Ihnen möglichst schnell Hilfe anbieten. Damit wir wissen, was Sie brauchen und wie wir unterstützen können, ist ein gemeinsames Gespräch die beste Möglichkeit. Dann merken wir auch gleich, ob die Chemie stimmt. Melden Sie sich einfach, damit wir zeitnah einen Termin für die kostenlose Erstberatung vereinbaren können.
Auch wenn wir es gern möchten – noch können wir unsere Dienstleistungen nicht in allen Teilen Sachsens anbieten. Die Alltagsbegleitung von Qumpan steht aktuell erst einmal Menschen in den Regionen Dresden, Radeberg und Stolpen zur Verfügung. Unsere Beratung zum Thema barrierefreies und altersgerechtes Wohnen bieten wir hingegen in ganz Sachsen an.
Ja. Wir vermitteln Ihnen eine feste Person, der sich um Sie und Ihre Angelegenheiten kümmert. Natürlich schauen wir im Vorfeld gemeinsam, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter sich für die Zusammenarbeit mit Ihnen am besten eignet. Schließlich muss die Chemie stimmen, damit sich ein vertrauensvolles Miteinander entwickelt. Ihr Alltagshelfer unterstützt, betreut und begleitet sie schließlich durch ihren Alltag.
Am Anfang unterzeichnen unsere Klienten einen Vertrag mit Qumpan, der die Zusammenarbeit regelt. Dieser ist jederzeit flexibel kündbar. Einzig die Kündigungsfrist von vier Wochen müssen Sie berücksichtigen.
Kosten und Finanzierung der Qumpan-Leistungen
Grundsätzlich können die Leistungen von Qumpan über die Pflegekasse abgerechnet werden. Dafür ist allerdings relevant, ob ein Pflegegrad beziehungsweise eine Pflegestufe vorliegen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie die Bezahlung unserer Dienstleistungen im konkreten Fall erfolgt, erklären wir Ihnen das gern auch persönlich. Sprechen Sie uns an!
Wenn der monatliche Betrag für Pflegesachleistungen, die zum Beispiel ambulante Pflegedienste erbringen, nicht aufgebraucht wird, können Pflegebedürfte 40 Prozent in Entlastungsleistungen umwandeln. Diese können auch für die Alltagsbegleitung eingesetzt werden. Dazu ist kein extra Antrag notwendig. Qumpan kann das Geld direkt durch Rechnungsstellung bei der Pflegekasse geltend machen.
Pflege
Den Antrag auf Feststellung einer Pflegestufe beziehungsweise des Pflegegrads stellen die Pflegebedürftigen selbst bei ihrer Krankenkasse. Auch Angehörige können diesen Schritt übernehmen. Entweder erfolgt das über ein Formular der Pflegekasse oder über ein formloses Schreiben. Im weiteren Verlauf meldet sich ein Gutachter des Medizinischen Diensts. Bei einem Termin zu Hause stellt er im Auftrag der Krankenkasse fest, wo die Betroffenen Hilfe brauchen. Der zu vergebende Pflegegrad richtet sich nämlich danach, wie selbstständig jemand ist und was nicht mehr allein funktioniert. Ihnen klingt das zu kompliziert? Qumpan unterstützt Sie gern bei der Beantragung eines Pflegegrads und begleitet Sie auf dem Weg.
Pflegegeld zahlt die Pflegekasse für die Betreuung und Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen zu Hause. Die Höhe des Betrags, der der pflegebedürftigen Person überwiesen wird, ist abhängig vom Pflegegrad. Viele reichen das Geld an die betreuende Person weiter, was meist die pflegenden Angehörigen sind.
Pflegesachleistungen zahlt die Pflegekasse für die häusliche Pflege durch beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst. Über diese Leistungen kann der oder die Pflegebedürftige nicht selbst frei verfügen.
Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, kann die Leistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Die Pflegekasse spricht in diesen Fällen von einer Kombinationspflege.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat. Das gilt bereits ab Pflegestufe 1. Sollte der monatliche Betrag einmal nicht ausgeschöpft werden, kann der Restbetrag in den nächsten Monat übertragen werden. Sind am Ende eines Jahres noch Beträge unverbraucht, können sie bis zum Ende des darauffolgenden Jahres genutzt werden.
Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen kann der Entlastungsbetrag verwendet werden.
Barrierefreies Wohnen
Eine Barrierefreiheit für Gebäude und bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten oder Einschränkungen, sie problemlos betreten und nutzen können. Der Begriff „barrierefrei“ bezieht sich auf eine breitere Palette von Einschränkungen, wie etwa in den Bewegungsabläufen oder auch beim Sehen und Hören. „Rollstuhlgerecht“ hingegen bedeutet, dass ein Haus oder eine Wohnung speziell für Rollstuhlfahrer zugänglich ist und eine breitere Tür, spezielle Rampen oder Lifte hat.
In Deutschland regeln verschiedene gesetzliche Bestimmungen die Barrierefreiheit in Wohnobjekten. Das Behindertengleichstellungsgesetz schreibt zum Beispiel vor, dass öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei sein müssen. Für private Wohnobjekte existieren zwar keine direkten Vorschriften, die Baunorm DIN 18040 formuliert aber verschiedene Anforderungen für barrierefreie Wohnungen.
Diese Norm bezieht sich auf die Gestaltung der Wohnungen, einschließlich der Mindestgröße der Räume und der Anordnung von Türen und Fenstern. Sie gibt auch Regelungen für barrierefreie Sanitäranlagen und Küchen in Wohnungen vor. Dazu zählen beispielsweise das Platzieren von Sanitäreinrichtungen in geeigneter Höhe. Die Norm enthält außerdem Empfehlungen für die Gestaltung von Außenanlagen, um eine barrierefreie Nutzung für alle zu ermöglichen.
Das Thema barrierefreier Wohnraum betrifft eigentlich alle Altersgruppen. Schließlich kann jeder sehr schnell auf Hilfe anderer oder Hilfsmittel wie Krücken oder Rollstuhl angewiesen sein. Spätestens ab dem 60. Lebensjahr ist es jedoch ratsam zu überlegen, wie sich ein zukunftssicheres Wohnen umsetzen lässt.
Bei geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sollten Sie das Thema auf jeden Fall immer mitdenken. Breitere Türen oder der Verzicht auf Türschwellen können so schon wichtige Grundlagen sein, um in späteren Jahren mobil zu bleiben. Übrigens gibt es schon für 60-Jährige Möglichkeiten, solche Maßnahmen fördern zu lassen. Je nach Pflegegrad fällt die Unterstützung unterschiedlich hoch aus.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Finanzierung solcher Vorhaben. In den meisten Fällen erfolgt das über Fördermittel oder Zuschüsse. Die Pflegekasse zahlt zum Beispiel für das Entfernen von Türschwellen oder den Einbau von Badewannentüren für Einzelpersonen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
Die Sächsische Aufbaubank finanziert unter anderem Treppenlifte mit einem Zuschuss von 80 Prozent, maximal 8.000 Euro. Empfänger von Grundsicherung, Sozialhilfe oder
Wohngeld bekommen sogar 100 Prozent. Auch die Landeshauptstadt Dresden unterstützt einen alters- und behindertengerechten Umbau der selbst genutzten Wohnung in Dresden für über Sechzigjährige. Maximal 3.835 Euro je Antragsteller und Wohnung für zum Beispiel Handläufe und Haltegriffe oder Badumbauten. Weitere Förderprogramme, unter anderem auch für Einbruchsschutz, stellt die KfW-Bank zur Verfügung.
Qumpan berät Sie gern, welche Finanzierung für Sie in Frage kommt.
Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Je nach Größe des Wohnraums und dem Umfang der geplanten Arbeiten dauert es unterschiedlich lang. In der Regel sollten Sie aber mehrere Wochen bis Monate einplanen, um eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Dabei werden sowohl bauliche als auch technische Anpassungen vorgenommen, um ein selbstbestimmtes Leben daheim zu ermöglichen. Es lohnt sich jedoch, Zeit und Geld zu investieren, um auch im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Der Umbau erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören eine ebenerdige Dusche und breite Türen, die auch den Zugang mit Rollator oder Rollstuhl ermöglichen. Ebenfalls wichtig sind rutschfeste Böden sowie Handläufe an Treppen und in Badezimmern. Auch eine Küche, die leicht zugänglich ist, ist von Bedeutung. Weitere Faktoren können das Entfernen von Türschwellen, die Installation von Lichtschaltern in erreichbarer Höhe und das Nutzen von Farben und Kontrasten sein, um die Orientierung zu erleichtern.
Natürlich sollen auch Ältere und Menschen mit Bewegungseinschränkungen nicht auf eine gute Portion frische Luft auf Balkon oder Terrasse verzichten. Ein barrierefreier Zugang ist auch dafür kein Problem. Möglich wird das in vielen Fällen bereits durch eine ebenerdige Schwellenlösung oder auch durch eine Rampe. Der Einbau einer breiteren Tür oder eines Schwenksitzes erleichtern den Zugang ebenfalls. Wichtig ist aber außerdem, dass es auch ausreichend Bewegungsfläche auf Terrasse oder Balkon selbst gibt.