Die Reform des deutschen Pflegesystems war lange Zeit überfällig. Zu unflexibel war es geworden. Zu wenig Entlastungsmöglichkeiten gab es für pflegende Angehörige. Seit 1. Januar ist die Pflegereform 2024 in Kraft. Sie brachte zahlreiche Neuerungen. Im Gespräch mit unseren Klienten stellen wir jedoch immer wieder fest, dass gerade die neuen finanziellen Möglichkeiten noch nicht allen klar sind. Deshalb wollen wir an dieser Stelle noch einmal einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben.
Mehr Geld für Pflegebedürftige ab 2024
Eine der wesentlichen Neuerungen der Pflegereform betrifft die Erhöhung des Pflegegeldes für Pflegebedürftige. Das Pflegegeld dient als wichtige finanzielle Unterstützung, die beispielsweise für die Bezahlung von Pflegekräften oder für eine 24-Stunden-Pflege verwendet werden kann. Ab Januar 2024 stieg das Pflegegeld um fünf Prozent. Menschen mit Pflegegrad 1 haben zwar auch weiterhin keinen Anspruch, für den Pflegegrad 2 bedeutet die Reform 16 Euro pro Monat mehr. Für den Pflegegrad 3 ist das ein Plus von 28 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 37 Euro und bei Pflegegrad 4 insgesamt 46 Euro.
Erhöhung der Pflegesachleistungen
Zusätzlich zur Erhöhung des Pflegegeldes sind auch die Pflegesachleistungen um fünf Prozent gestiegen. Diese Leistungen kommen insbesondere Pflegebedürftigen zugute, die professionelle Pflege im häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen. Keinen Anspruch hat, wie bisher auch, die Pflegestufe 1. Für Menschen mit Pflegestufe 2 gibt es 37 Euro mehr, für Pflegestufe 3 schon 69 Euro mehr. Für Pflegestufe 4 sind es 85 Euro, für Pflegestufe 5 ganze 105 Euro zusätzlich.
Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflegereform 2024 bringt nicht nur Verbesserungen für Pflegebedürftige, sondern auch für pflegende Angehörige. Eine besonders wichtige Neuerung betrifft das Pflegeunterstützungsgeld: Ab dem 1. Januar 2024 haben pflegende Angehörige das Recht, jährlich bis zu zehn Arbeitstage ihrem Arbeitsplatz fernzubleiben, um sich um einen plötzlichen Pflegefall in der Familie zu kümmern. In dieser Zeit können sie die Leistung der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Ursprünglich war dieser Anspruch nur einmalig pro pflegebedürftiger Person möglich.
Weitere wichtige Änderungen
Die Pflegereform 2024 bringt noch weitere Neuerungen mit sich, die sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen betreffen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit für Pflegebedürftige, Auskünfte über abgerechnete Kosten und verbrauchte Leistungen bei der Pflegekasse einzuholen. Für pflegebedürftige Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit Pflegegrad 4 oder 5 wird der Anspruch auf Verhinderungspflege von sechs Wochen auf acht Wochen verlängert.
Im Jahr 2025 und im Jahr 2028 sind weitere Reformen geplant, die Pflegeleistungen werden dann noch weiter erhöht. Im Jahr 2025 sind noch einmal 4,5 Prozent geplant. Wie hoch die Erhöhung 2028 ausfällt, ist momentan noch nicht klar.